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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Kreis Gütersloh e.V. findest du hier .
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§ 13 - Zusammensetzung
Die Bezirkstagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Ortsgruppen und aus den Mitgliedern des Bezirksrates.
Die Anzahl der Delegierten der Ortsgruppen wird nach der Anzahl der Mitglieder, für die im Vorjahr Beiträge abgerechnet worden sind, errechnet. Auf je 100 angefangenen Mitgliedern entfällt ein Delegierter.
Einzelheiten über den Wahlmodus müssen in der Satzung einer jeden Ortsgruppe verankert sein.
§ 14 - Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten der Ortsgruppen und die Mitglieder des Bezirksvorstandes.
Stimmbündelung ist nicht zulässig.
Jedes Bezirksratsmitglied hat eine Stimme.
Das Stimmrecht der Ortsgruppen in der Bezirkstagung kann nur ausgeübt werden, wenn die Beitrags- und Umlageverpflichtungen nach § 8 Absatz 2 termingerecht erfüllt sind.
§ 12 - Bezirkstagung
Die Bezirkstagung ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.
Die Bezirkstagung bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit, behandelt und entscheidet alle grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh verbindlich für alle Mitglieder, Gruppen und Gremien.
Sie nimmt die Berichte des Bezirksvorstandes, der Bezirksbeauftragten und der Revisoren entgegen und ist zuständig für Beschlüsse über:
a) Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes und seiner Vertreter, ausgenommen des Vorsitzenden der Jugend sowie dessen Stellvertreter,
b) Wahl der Revisoren,
c) Wahl der Delegierten zur Landesverbandstagung im Sinne der §§ 5 und 6,
d) Entlastung des Bezirksvorstandes,
e) Feststellung des Jahresabschlusses,
f) Genehmigung des Haushaltsplanes,
g) Anträge,
h) Höhe der Beitragsanteile und Umlagen, die eine Höhe von 50 Prozent der Beitragsanteile nicht übersteigen dürfen, welche die Ortsgruppen frühestens ab dem Folgejahr an den DLRG Bezirk Kreis Gütersloh zu entrichten haben,
i) Satzungsänderungen,
j) Berufung von Bezirksbeauftragten auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
k) Ernennung von Ehrenvorsitzenden auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
l) Auflösung des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.
§ 15 - Einberufung
Die Bezirkstagung tritt alle 4 Jahre auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, einem Viertel der Mitglieder, oder der Bezirksrat mit einfacher Mehrheit verlangt.
§ 16 - Ladungsfrist
Zur ordentlichen Bezirkstagung muss in Textform mindestens 4 Wochen vorher, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.
Diese Frist wird durch die termingerechte Absendung der Einladung gewahrt.
Die Einladung ist an die Mitglieder des Bezirksrates unmittelbar und an die Delegierten der Ortsgruppen über ihre jeweiligen Ortsgruppen zu versenden.
§ 13 - Zusammensetzung
Die Bezirkstagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Ortsgruppen und aus den Mitgliedern des Bezirksrates.
Die Anzahl der Delegierten der Ortsgruppen wird nach der Anzahl der Mitglieder, für die im Vorjahr Beiträge abgerechnet worden sind, errechnet. Auf je 100 angefangenen Mitgliedern entfällt ein Delegierter.
Einzelheiten über den Wahlmodus müssen in der Satzung einer jeden Ortsgruppe verankert sein.
§ 14 - Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten der Ortsgruppen und die Mitglieder des Bezirksvorstandes.
Stimmbündelung ist nicht zulässig.
Jedes Bezirksratsmitglied hat eine Stimme.
Das Stimmrecht der Ortsgruppen in der Bezirkstagung kann nur ausgeübt werden, wenn die Beitrags- und Umlageverpflichtungen nach § 8 Absatz 2 termingerecht erfüllt sind.
§ 12 - Bezirkstagung
Die Bezirkstagung ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.
Die Bezirkstagung bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit, behandelt und entscheidet alle grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh verbindlich für alle Mitglieder, Gruppen und Gremien.
Sie nimmt die Berichte des Bezirksvorstandes, der Bezirksbeauftragten und der Revisoren entgegen und ist zuständig für Beschlüsse über:
a) Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes und seiner Vertreter, ausgenommen des Vorsitzenden der Jugend sowie dessen Stellvertreter,
b) Wahl der Revisoren,
c) Wahl der Delegierten zur Landesverbandstagung im Sinne der §§ 5 und 6,
d) Entlastung des Bezirksvorstandes,
e) Feststellung des Jahresabschlusses,
f) Genehmigung des Haushaltsplanes,
g) Anträge,
h) Höhe der Beitragsanteile und Umlagen, die eine Höhe von 50 Prozent der Beitragsanteile nicht übersteigen dürfen, welche die Ortsgruppen frühestens ab dem Folgejahr an den DLRG Bezirk Kreis Gütersloh zu entrichten haben,
i) Satzungsänderungen,
j) Berufung von Bezirksbeauftragten auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
k) Ernennung von Ehrenvorsitzenden auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
l) Auflösung des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.
§ 15 - Einberufung
Die Bezirkstagung tritt alle 4 Jahre auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, einem Viertel der Mitglieder, oder der Bezirksrat mit einfacher Mehrheit verlangt.
§ 16 - Ladungsfrist
Zur ordentlichen Bezirkstagung muss in Textform mindestens 4 Wochen vorher, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.
Diese Frist wird durch die termingerechte Absendung der Einladung gewahrt.
Die Einladung ist an die Mitglieder des Bezirksrates unmittelbar und an die Delegierten der Ortsgruppen über ihre jeweiligen Ortsgruppen zu versenden.
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