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Seminarangebote des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh

Bezirkstagung 2026 (Nr.: 2026-0002)

Status
freie Plätze vorhanden
Zielgruppe

§ 13 - Zusammensetzung

Die Bezirkstagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Ortsgruppen und aus den Mitgliedern des Bezirksrates.

Die Anzahl der Delegierten der Ortsgruppen wird nach der Anzahl der Mitglieder, für die im Vorjahr Beiträge abgerechnet worden sind, errechnet. Auf je 100 angefangenen Mitgliedern entfällt ein Delegierter.

Einzelheiten über den Wahlmodus müssen in der Satzung einer jeden Ortsgruppe verankert sein.

§ 14 - Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten der Ortsgruppen und die Mitglieder des Bezirksvorstandes.

Stimmbündelung ist nicht zulässig.

Jedes Bezirksratsmitglied hat eine Stimme.

Das Stimmrecht der Ortsgruppen in der Bezirkstagung kann nur ausgeübt werden, wenn die Beitrags- und Umlageverpflichtungen nach § 8 Absatz 2 termingerecht erfüllt sind.

Inhalt

§ 12 - Bezirkstagung

Die Bezirkstagung ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.

Die Bezirkstagung bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit, behandelt und entscheidet alle grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh verbindlich für alle Mitglieder, Gruppen und Gremien.

Sie nimmt die Berichte des Bezirksvorstandes, der Bezirksbeauftragten und der Revisoren entgegen und ist zuständig für Beschlüsse über:

a) Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes und seiner Vertreter, ausgenommen des Vorsitzenden der Jugend sowie dessen Stellvertreter,
b) Wahl der Revisoren,
c) Wahl der Delegierten zur Landesverbandstagung im Sinne der §§ 5 und 6,
d) Entlastung des Bezirksvorstandes,
e) Feststellung des Jahresabschlusses,
f) Genehmigung des Haushaltsplanes,
g) Anträge,
h) Höhe der Beitragsanteile und Umlagen, die eine Höhe von 50 Prozent der Beitragsanteile nicht übersteigen dürfen, welche die Ortsgruppen frühestens ab dem Folgejahr an den DLRG Bezirk Kreis Gütersloh zu entrichten haben,
i) Satzungsänderungen,
j) Berufung von Bezirksbeauftragten auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
k) Ernennung von Ehrenvorsitzenden auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
l) Auflösung des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.

Veranstalter
DLRG Bezirk Kreis Gütersloh
Verwalter
DLRG Bezirk Kreis Gütersloh e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Kulturort Wilhalm, Doktor-Pieke-Straße 2, 33428 Harsewinkel
Termin
27.03.26 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr - Kulturort Wilhalm: 33428 Harsewinkel, Doktor-Pieke-Straße 2

Meldeschluss
15.03.2026 23:55
Teilnehmerzahl
Maximal: 140
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Bezirk Kreis Gütersloh e.V.
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

§ 15 - Einberufung

Die Bezirkstagung tritt alle 4 Jahre auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, einem Viertel der Mitglieder, oder der Bezirksrat mit einfacher Mehrheit verlangt.

§ 16 - Ladungsfrist

Zur ordentlichen Bezirkstagung muss in Textform mindestens 4 Wochen vorher, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Diese Frist wird durch die termingerechte Absendung der Einladung gewahrt.

Die Einladung ist an die Mitglieder des Bezirksrates unmittelbar und an die Delegierten der Ortsgruppen über ihre jeweiligen Ortsgruppen zu versenden.

Dokumente

Lehrgänge und Kurse

Bezirkstagung 2026 (Nr.: 2026-0002)

Status
freie Plätze vorhanden
Zielgruppe

§ 13 - Zusammensetzung

Die Bezirkstagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Ortsgruppen und aus den Mitgliedern des Bezirksrates.

Die Anzahl der Delegierten der Ortsgruppen wird nach der Anzahl der Mitglieder, für die im Vorjahr Beiträge abgerechnet worden sind, errechnet. Auf je 100 angefangenen Mitgliedern entfällt ein Delegierter.

Einzelheiten über den Wahlmodus müssen in der Satzung einer jeden Ortsgruppe verankert sein.

§ 14 - Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten der Ortsgruppen und die Mitglieder des Bezirksvorstandes.

Stimmbündelung ist nicht zulässig.

Jedes Bezirksratsmitglied hat eine Stimme.

Das Stimmrecht der Ortsgruppen in der Bezirkstagung kann nur ausgeübt werden, wenn die Beitrags- und Umlageverpflichtungen nach § 8 Absatz 2 termingerecht erfüllt sind.

Inhalt

§ 12 - Bezirkstagung

Die Bezirkstagung ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.

Die Bezirkstagung bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit, behandelt und entscheidet alle grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh verbindlich für alle Mitglieder, Gruppen und Gremien.

Sie nimmt die Berichte des Bezirksvorstandes, der Bezirksbeauftragten und der Revisoren entgegen und ist zuständig für Beschlüsse über:

a) Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes und seiner Vertreter, ausgenommen des Vorsitzenden der Jugend sowie dessen Stellvertreter,
b) Wahl der Revisoren,
c) Wahl der Delegierten zur Landesverbandstagung im Sinne der §§ 5 und 6,
d) Entlastung des Bezirksvorstandes,
e) Feststellung des Jahresabschlusses,
f) Genehmigung des Haushaltsplanes,
g) Anträge,
h) Höhe der Beitragsanteile und Umlagen, die eine Höhe von 50 Prozent der Beitragsanteile nicht übersteigen dürfen, welche die Ortsgruppen frühestens ab dem Folgejahr an den DLRG Bezirk Kreis Gütersloh zu entrichten haben,
i) Satzungsänderungen,
j) Berufung von Bezirksbeauftragten auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
k) Ernennung von Ehrenvorsitzenden auf Vorschlag des Bezirksvorstandes,
l) Auflösung des DLRG Bezirks Kreis Gütersloh.

Veranstalter
DLRG Bezirk Kreis Gütersloh
Verwalter
DLRG Bezirk Kreis Gütersloh e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Kulturort Wilhalm, Doktor-Pieke-Straße 2, 33428 Harsewinkel
Termin
27.03.26 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr - Kulturort Wilhalm: 33428 Harsewinkel, Doktor-Pieke-Straße 2

Meldeschluss
15.03.2026 23:55
Teilnehmerzahl
Maximal: 140
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Bezirk Kreis Gütersloh e.V.
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

§ 15 - Einberufung

Die Bezirkstagung tritt alle 4 Jahre auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, einem Viertel der Mitglieder, oder der Bezirksrat mit einfacher Mehrheit verlangt.

§ 16 - Ladungsfrist

Zur ordentlichen Bezirkstagung muss in Textform mindestens 4 Wochen vorher, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Diese Frist wird durch die termingerechte Absendung der Einladung gewahrt.

Die Einladung ist an die Mitglieder des Bezirksrates unmittelbar und an die Delegierten der Ortsgruppen über ihre jeweiligen Ortsgruppen zu versenden.

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