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Wasserrettungsdienst (WRD)

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch spezielle Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen, zu erwähnen.

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören z. B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen im Binnenland bzw. die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste (ZWRD-K). Welche Wasserflächen bewacht werden, hängt demnach davon ab, ob dies in Selbstverantwortung oder in privatem bzw. öffentlichem Auftrag geschieht.

Ausbildungen im Referat Wasserrrettungsdienst

Die nachfolgende Übersicht liefert einen Überblick über die Ausbildungen im Referat Wasserrettungsdienst. Ausführliche Bestimmungen sind der gültigen Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst zu entnehmen.

Die Basisausbildung Einsatzdienste soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz in den Einsatzdiensten der DLRG durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 12 Jahre 
Gültigkeit

Die Basisausbildung Einsatzdienste ist unbegrenzt gültig.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, öffentliche Gefahrenabwehr/Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)
Gültigkeit

Das Modul „Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ ist unbegrenzt gültig.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul Schwimmen in fließenden Gewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)
Gültigkeitszeitraum und Verlängerung

Das Modul „Einsatz in Küstengewässern“ ist unbegrenzt gültig.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das Modul Einsatz in Küstengewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)
Gültigkeit

Das Modul „Einsatz in Küstengewässern“ ist unbegrenzt gültig.

Nachdem jede Einsatzkraft in der Basisausbildung Einsatzdienste (401) eine kurze Einführung in das Thema „Dunkelheit“ bekommen hat, soll dieses Modul der interessierten Einsatzkraft die Möglichkeit der Fortbildung geben, um dieses Wissen zu vertiefen.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
Gültigkeit

Das Modul „Dunkelheit“ ist unbegrenzt gültig.

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Voraussetzungen zur Ausbildung
  • Mindestalter 12 Jahre (zu Beginn der Ausbildung)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand 
Voraussetzungen zur Prüfung
  • Mindestalter von 16 Jahre (am ersten Prüfungstag)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Modul „Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ (402)
  • Modul „Schwimmen in fließenden Gewässern“ (403)
  • Modul „Einsatz in Küstengewässern“ (404)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Sanitätslehrgang A (331) oder Sanitätsfortbildung (341)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
Gültigkeit

Der Wasserretter ist unbegrenzt gültig. Die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ist sicherzustellen.

 

Selbst für erfahrene Wasserretter stellt die Eisrettung eine besonders anspruchsvolle Aufgabe dar. Aus diesem Grund wurde mit dem Modul „Eisrettung“ eine speziell hierfür vorgesehene Fortbildung entwickelt.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Wasserretter-Ausbildung (Fachausbildung Wasserrettungsdienst) (411)
Gültigkeit

Das Modul „Eisrettung“ ist unbegrenzt gültig.

Die nachfolgend ausgeführten Ausbildungen im Bereich Wasserrettungsdienst werden in der Regel durch die Landesverbände oder den Bundesverband durchgeführt.

  • Führungsausbildung
  • Wachführer-Ausbildung
  • Ausbilder Wasserrettungsdienst
  • Multiplikator Wasserrettungsdienst

Nähere Informationen liefern die Seiten des DLRG Landesverbands Westfalen oder der Bildungsakademie des DLRG Bundesverbandes.

Ansprechpartner

Referent Wasserrettungsdienst: Christoph Pierenkemper
Referent Wasserrettungsdienst
Christoph Pierenkemper
E-Mail
wrd(at)kreis-guetersloh.dlrg.de

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